“Adolf Hitlers ehrliches Streben aber, in einem unterdrückten und entwaffneten Volke den Glauben an die deutsche Sache wieder zu erwecken, bleibt unter allen Umständen ein Verdienst. Er hat hier, unterstützt durch seine einzigartige Redner-gabe, Bedeutendes geleistet … Als Mensch(en) können wir Hitler unsere Achtung nicht versagen.”
Staatsanwalt Ludwig Stenglein über die Persönlichkeit Adolf Hitlers im “Hitler-Prozess” 1924
Der Mann, der ihn als Strafverfolger wegen “Umsturzversuchs” vor Gericht brachte, beschrieb Hitler in einer Weise, die heute mit vielen Jahren Gefängnis geahndet würde. Es handelte sich nicht um einen Nazi-Staatsanwalt, sondern um einen Strafverfolger der Weimarer-Republik, auf die sich die Bundesrepublik zu feierlichen Anlässen immer wieder als Vorbild beruft. DER SPIEGEL veröffentlichte Auszüge aus der Anklage-Rede gegen Adolf Hitler (siehe folgendes Faksimile):
DER SPIEGEL – (16.8.) 33/1999, Seite 72: |
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“Schnöder Eigennutz lag ihm ferne” Aus dem Plädoyer der Anklage im Hochverratsprozess gegen Hitler 1924
Nach dem Putschversuch vom 8./9. November 1923, der im Feuer der Bayerischen Landespolizei an der Münchner Feldherrnhalle scheiterte, wurden Adolf Hitler und etliche Mitverschwörer verhaftet. Im folgenden Prozess pries der Erste Staatsanwalt Ludwig Stenglein in der Begründung seines Strafantrags die Persönlichkeit des Angeklagten.
Der Staatsanwalt beantragte acht Jahre Festungshaft, Hitler wurde zur Mindeststrafe von fünf Jahren mit Aussicht auf Bewährungsfrist verurteilt. Die zwingend vorgeschriebene Ausweisung aus dem Reichsgebiet unterblieb. Hitlers Strafliste mit noch laufender Bewährung auf Grund einer Verurteilung wegen Landfriedensbruchs blieb entgegen der Prozessordnung unerwähnt. Schon nach neun Monaten kam Hitler frei. <Ende Spiegel> |
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Quelle: National Journal