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Channel: Adolf Hitler – Deutscher Freiheitskampf
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Am 18. Juni 1935 wurde das deutsch-britische Flottenabkommen zur Rüstungsbegrenzung abgeschlossen

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Der deutsch-britische Flottenvertrag war ein am 18. Juni 1935 abgeschlossenes Abkommen zwischen Großbritannien und dem Deutschen Reich, das bis zum 28. April 1939 Bestand hatte.

Außenminister Samuel Hoare unterzeichnete als britischer, und der deutsche Sonderbeauftragte für Abrüstungsfragen Joachim von Ribbentrop als reichsdeutscher Bevollmächtigter den Vertrag. Er legte die Parität der Seestreitkräfte zwischen diesen beiden Staaten fest. Diese betrug laut Vertrag 35:100 (deutsch-britisch) für Überwasserfahrzeuge; im U-Bootbau wurde dem Deutschen Reich eine Heraufsetzung der Tonnage auf 45 Prozent der britischen zugestanden, was allerdings nicht englischer Großzügigkeit geschuldet war, sondern der Tatsache, dass Großbritannien – als imperialistisch ausgerichtete Seemacht – traditionell ohnehin nur wenige U-Boote besaß. Der damalige Reichskanzler Adolf Hitler bestätigte damit die britische Seeherrschaft, welche dauerhaft auf eine dreifache Überlegenheit für die britische Seite festgelegt wurde. Da der Reichskanzler entgegen der offiziellen Geschichtsschreibung keinerlei Interesse an der Zerschlagung des britischen Weltreiches hatte, bemühte er sich um dieses Abkommen und sah es als ersten Schritt zu einer Verständigung zwischen Deutschland und Großbritannien. Er unternahm damit einen von vielen Schritten zur Aussöhnung und Verständigung zwischen dem britischen Weltreich und dem Deutschen Reich. Als Großbritannien Polen trotz Kenntnis der Verbrechen an Volksdeutschen eine Garantieerklärung gab, sah Adolf Hitler den Flottenvertrag mit Großbritannien und den Nichtangriffspakt mit Polen als nicht mehr bestehend an. Es wird deutlich, dass die britische Politik gegen das Deutsche Reich ausschließlich unter dem Aspekt des „Europäischen Gleichgewichtes“ (aus britischer Sicht) betrieben wurde.

“Ich bin der Meinung, daß wir den Deutschen Dank schuldig sind. Sie kamen zu uns mit ausgestreckten Händen und erklärten, daß sie im U-Bootbau mit einem Stärkeverhältnis von 45 zu 100 einverstanden seien. Wenn sie andere Vorschläge gemacht hätten, hätten wir sie auch nicht daran hindern können. Daß wir nun wenigstens von einem Land der Welt kein Wettrüsten zu befürchten haben, ist wahrlich eine Sache, für die man dankbar sein muß.”
(Der englische  Großadmiral Earl Beatty, nach Abschluss des Vertrags, am 26. Juni 1935 im britischen Oberhaus)

“Wie viele Friedensangebote, Abrüstungsvorschläge, Vorschläge zur friedlichen Herbeiführung vernünftiger wirtschaftlicher neuer Ordnungen. Es ist das alles abgelehnt worden… Denn wenn durch meine Maßnahmen, durch mein Entgegenkommen die englische Freundschaft nicht zu erwerben war, dann war sie für alle Zukunft nicht zu erwerben. Dann blieb nichts anderes übrig als der Kampf.”
Adolf Hitler, Rede vom 3.10.1941

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Quelle: Metapedia

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»Heute ist der glücklichste Tag«

Das deutsch-britische Flottenabkommen löste nicht nur Glücksgefühle aus, sondern auch Dankbarkeit.

„Heute ist der glücklichste Tag meines Lebens“,

jubelte Adolf Hitler. Und David Richard Beatty, Erster Seelord von 1919 bis 1927, meinte:

„Ich bin der Meinung, dass wir den Deutschen Dank schuldig sind.“

Was den Deutschen glücklich und den Briten dankbar machte, war das deutsch-britische Flottenabkommen vom 18. Juni 1935.

Augenscheinlich war das vor 75 Jahren abgeschlossene deutsch-britische Flottenabkommen für beide Vertragspartner von Vorteil. Die Initiative zu dem Abkommen ging von der deutschen Seite aus. Nach ihrer Regierungsübernahme 1933 machten sich die Nationalsozialisten an den Versuch, Deutschland von den Fesseln von Versailles zu befreien. Mitte März 1935 verkündete die NS-Regierung die Wehrhoheit, führte die allgemeine Wehrpflicht wieder ein und ließ den ersten deutschen U-Boot-Neubau vom Stapel laufen. Diese Verletzungen des Versailler Vertrags bedeuteten aber nicht, dass die damalige deutsche Regierung auf Konfrontationskurs gegen alle für das Versailler Diktat verantwortlichen Siegermächte des Ersten Weltkrieges gegangen wäre. Vielmehr strebte Adolf Hitler eine Verständigung mit Großbritannien an.

Und das lag nicht nur an rasseideologischen Sympathien für die Angelsachsen. Für Hitler stand der Feind im Osten. Einen Zweifrontenkrieg wie im Ersten Weltkrieg wollte er vermeiden. Unüberbrückbare Interessengegensätze zwischen dem von ihm angestrebten kontinentalen Großreich sowie der alten See- und Kolonialmacht sah er nicht. Und da das von ihm angestrebte kontinentale Großreich autark sein sollte, waren die überseeischen Handelswege und deren militärischer Schutz für ihn zweitrangig. Der Lebensraum sollte nach seinen Vorstellungen im Osten und nicht in überseeischen Kolonien gesucht werden. Von daher stellte sich für Hitler auch nicht das typische Problem einer klassischen Kolonialmacht, die Seeverbindung zwischen Mutterland und überseeischen Kolonien sicherzustellen. Aus allen diesen Gründen sollten sich die deutschen Seestreitkräfte damit bescheiden, die europäischen Nachbarn auf dem Kontinent in Schach halten zu können. Bereits im Frühjahr 1933 hatte Hitler dem Chef der Marineleitung, Erich Raeder, zu verstehen gegeben:

„Ich will mit England, Italien und Japan niemals Krieg haben. Die deutsche Flotte ist daher im Rahmen ihrer Aufgaben in der europäischen Kontinental-Politik auszubauen.“

Wenn nun die genannten drei Länder als Kriegsgegner ausfielen, dann durfte man das auch von den USA annehmen. Der Eintritt der Vereinigten Staaten in einen Krieg gegen Deutschland ohne Beteiligung Englands war angesichts der damaligen US-amerikanischen Neigung zum Isolationismus und der besonderen Beziehungen (special relationship) zwischen den englischsprachigen Ländern nicht zu erwarten. So blieb als größte potenzielle feindliche Seemacht die französische. Frankreich hatte sich im Washingtoner Flottenvertrag verpflichtet, seine Kriegsflotte auf 35 Prozent der britischen zu beschränken. Warum sollte es Berlin Paris nicht gleichtun und London das gleiche Verhältnis anbieten?

Ein entsprechender deutsch-britischer Flottenvertrag versprach der deutschen Seite einen doppelten Vorteil. Zum einen signalisierten die Deutschen damit den Engländern den Willen zu einem langfristigen bilateralen Frieden. Zum anderen wäre in einem solchen Vertrag eine Zustimmung Londons zum nächsten Verstoß gegen den Versailler Vertrag angelegt, denn der erlaubte Deutschland nur eine Kriegsflotte von höchstens 144.000 Tonnen, was gerade einmal zwölf Prozent der britischen bedeutete. Beides war geeignet, Großbritannien aus der gegen Deutschland gerichteten französisch-britisch-italienischen Stresa-Front herauszubrechen.

Doch auch Großbritannien versprach ein derartiger deutsch-britischer Flottenvertrag Vorteile. Warum sollte man auf einem Diktat von 144000 Tonnen bestehen, das kaum durchsetzbar war, wenn die Deutschen als Alternative eine Selbstbeschränkung auf 35 Prozent anboten? Auch 35 Prozent konnten der britischen Seeflotte nicht gefährlich werden. Das waren immer noch viel weniger, als die Deutschen vor dem Weltkrieg für sich beansprucht hatten.

Zudem passte der Vertrag in Großbritanniens Strategie einer internationalen Rüstungsbegrenzung. Diese Abrüstungspolitik des Empires resultierte weniger aus Friedensliebe als vielmehr aus dem Wunsch, mit möglichst wenig Aufwand den in besseren Zeiten in Europa erlangten Vorsprung konservieren zu können. Hier versprach der Flottenvertrag einen mehrfachen Vorteil. Zum ersten schien er ein Wett­rüsten mit den Deutschen auszuschließen. Zum zweiten nötigte er die Deutschen, die britischen Bemühungen um multinationale Rüstungsbeschränkungen zu unterstützen, denn in dem Maße, in dem Großbritannien an Vorsprung ge­gen­über Dritten verlor, verloren die Deutschland zugestandenen 35 Prozent an Wert. Und zum dritten hatten sich die Deutschen nicht nur hinsichtlich der Gesamttonnage, sondern auch bezüglich der einzelnen Schiffsklassen auf 35 Prozent festlegen lassen. Zu einer derart detaillierten Selbstbeschränkung hatte Großbritannien seine Partner bislang vergebens aufgefordert. Nun konnten die Briten bei zukünftigen Forderungen gegenüber anderen Nationen auf Deutschland als Vorbild und Präzedenzfall verweisen.

Eine Ausnahme bildeten die U-Boote. Dort erlaubte es der Vertrag den Deutschen de facto bis zur Erreichung des Gleichstandes nachzuziehen. Damit glaubten die Briten allerdings leben zu können. Zum einen galt die U-Bootwaffe aufgrund zwischenzeitlich entwickelter Abwehrtechniken als überholt und zum anderen hatten die Briten – wohl auch deshalb – nur eine kleine U-Bootwaffe.

Als Datum des Abkommens wurde der 18. Juni 1935 gewählt. In der Presse tauchte die Vermutung auf, dass die Deutschen ganz bewusst den 120. Jahrestag der Schlacht bei Belle-Alliance (Waterloo) gewählt hatten. Möglicherweise ein Wink mit dem Zaunpfahl an die Briten, an der Seite der Deutschen und nicht der Franzosen ihre Zukunft zu sehen.

Trotz der Begeisterung auf beiden Seiten hatte das Abkommen nur wenige Jahre Bestand. Aus Protest gegen die britische Deutschlandpolitik kündigte Hitler ihn bereits am 28. April 1939 auf. Da hatte die deutsche Kriegsmarine gerade einmal etwa die Hälfte der Tonnage erreicht, die ihr zustand. Auch auf diesem Gebiet war Deutschland noch längst nicht gerüstet für den Zweiten Weltkrieg.
Manuel Ruoff

Quelle: Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-10 vom 12. Juni 2010

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Hitler – Heiliges England (Rede-Ausschnitt)
Friedensangebot an England – Rede Hitlers am 19.7.40

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