Die Sammlung von Kleidung und Ausrüstungsgegenständen ist ein erneutes Opfer des deutschen Volkes für seine Soldaten. Ich bestimme daher:
Wer sich an gesammelten oder vom Verfügungsberechtigten zur Sammlung bestimmten Sachen bereichert oder solche Sachen sonst ihrer Verwendung entzieht, wird mit dem Tode bestraft.
Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündigung durch Rundfunk in Kraft. Sie gilt im Großdeutschen Reich, im Generalgouvernement und in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten.
Führerhauptquartier, 10. Januar 1945
Der Führer Adolf Hitler
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